Tattoo-Vorschriften in Österreich

In Österreich ist Tätowieren ein reglementiertes Gewerbe nach der Gewerbeordnung, ein Studio braucht also eine Gewerbeberechtigung mit Befähigungsnachweis. Ausübungsregeln für Piercen und Tätowieren legen Hygiene-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten fest, auch für Minderjährige. Farben unterliegen REACH, Gesundheitsangaben der DSGVO.

Zuletzt geprüft am 25. September 2026

Mindestalter

Wen du tätowieren darfst und mit wessen Erlaubnis.

Mindestalter

Ab 18 Jahren

Jüngere Kunden

Ab 16 mit Einwilligung eines Elternteils oder Vormunds

Nach unserem Verständnis der Ausübungsregeln brauchen 16- und 17-Jährige die schriftliche Einwilligung eines Elternteils, und Jüngere sollten nicht tätowiert werden. Wir konnten nicht jedes Detail bestätigen, also prüfe die aktuellen Regeln bei deiner Wirtschaftskammer (WKO).

Kundenakten

Was du festhalten musst und wie lange du es aufbewahrst.

5 Jahre aufbewahren

Übliche Praxis, nicht gesetzlich festgelegt

  • Buchhaltungsunterlagen: 7 Jahre

Was festgehalten wird

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Datum der Behandlung
  • Körperstelle
  • Artist
  • Marke, Farbton und Hersteller der Farbe
  • Chargennummern der Farben
  • Antworten im Gesundheitsfragebogen
  • Unterschrift der Kundschaft
  • Angaben zu Elternteil oder Vormund

Farben

Was unter die Haut darf und was du dokumentieren musst.

Die REACH-Beschränkung für Farben giltJa
Kennzeichnungsregeln für FarbenPflicht

Sterilisation und Abfall

Reinigen, Sterilisieren und Entsorgen scharfer Gegenstände.

Protokolle der AutoklavenzyklenPflicht
SporentestsKein fester Rhythmus
Entsorgung spitzer Gegenstände und klinischer AbfällePflicht

Genehmigungen

Was du brauchst, um ein Studio zu eröffnen und darin zu arbeiten.

Lizenz oder Registrierung des StudiosPflicht
Lizenz oder Registrierung der ArtistsPflicht
Hygieneschulung oder Schulung zu blutübertragbaren ErregernPflicht

Gastartists

Artists von anderswo zu Gast haben.

Genehmigung oder Registrierung für GastartistsHängt von der örtlichen Behörde ab